Privates Baurecht / Architektenrecht
Im privaten Baurecht bringt die Kanzlei Meyer & van Nispen neben der nach unserem Selbstverständnis vorauszusetzenden sicheren Kenntnis der teilweise sehr speziellen Rechtsmaterie zu Ihrem Vorteil auch bautechnisches und baukaufmännisches Know-How in das baurechtliche Mandat mit ein. Mit den Erfahrungsschätzen zahlreicher Mandate aus dem Baurecht und aus mehreren eigenen Bauvorhaben beraten und begleiten wir Sie als privaten, gewerblichen oder öffentlichen Bauherr, planenden und/oder baubegleitenden Architekt, Handwerker, Generalunternehmer und Generalübernehmer oder klassisches Bau- oder Subunternehmen. Unser Leistungsspektrum im Baurecht umfasst u.a.:
- Architekten- und Ingenieurrecht
- Architektenvertrag
- Haftung
- Vergütung
- Urheberrecht
- Bauvertragsrecht
- Werkvertrag
- VOB/B-Vertrag
- Bauvertragsausführung
- Abnahme
- Mängelhaftung
- Leistungsbeschreibung und Nachträge
- Sicherheiten
- Bauvertragsbeendigung
- Bauversicherung
- Bauträgerrecht
- Bauinsolvenzrecht
- Bauprozess
- Aktiv- und Passivprozesse
- Selbständige Beweisverfahren
- Einstweilige Verfügung und Arrestverfahren
- Berufungsverfahren
Ansprechpartner:
John-T. Meyer
jtm@meyer-van-nispen.de
0421 960 55 57 oder 0421 79 28 28 81