Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht
Die weitreichenden Erfahrungen der Kanzlei Meyer & van Nispen im „Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechtrecht“ wurden einerseits durch unsere langjährigen Mandantenbeziehungen zu renommierten Werbeagenturen aus Hamburg, Bremen und der Metropolregion Bremen/Oldenburg sowie zu den Interessensverbänden des Wirtschaftszweigs (Kommunikationsverband, Klub Dialog etc.) geprägt. Andererseits schärfen die von uns auch betreuten sogenannten kleineren Agenturen, Freelancer, Freischaffenden und „sonstigen Zulieferer“ der Kreativwirtschaft immer wieder aufs Neue unseren Blick für die spezifischen Belange dieses Wirtschafts- zweiges. Seit einigen Jahren müssen wir wiederkehrend auch Verbraucher gegen die „Internet-Abmahnwirtschaft“ und Ihre Anwälte vertreten (vielfach Filesharing-Fälle).
Wir bieten als Anwälte im Markenrecht insbesondere:
- Markenrecherche und Anmeldung Ihrer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
- Überwachung und Schutz Ihrer Marke gegen Rechtsverletzung.
Das Urheberrecht entwickelt sich zu einem Dauerthema der (rechts-)politischen Auseinandersetzung. In diesem Spannungsfeld einer gerechten Abwägung zwischen den Interessen der Urheber, für ihre geistige Leistung eine angemessene Gegenleistung erwarten zu dürfen und den Interessen der Allgemeinheit, einen angemessenen Zugang zu den geistigen Leistungen zu erhalten, beraten und begleiten wir Sie.
Die Schwerpunkte der Kanzlei Meyer & van Nispen im Urheberrecht sind u. a.:
- Beratung der Kreativwirtschaft beim Schutz ihrer Texte, Grafiken, Weblayouts und Fotografien
- Beratung und Vertretung bei Verhandlungen und beim Abschluss von Verwertungsvereinbarungen hinsichtlich der Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte,
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Urheberrecht, insbesondere Abmahnungen wegen des sog. Filesharings
Das Wettbewerbsrecht regelt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), wie Unternehmen am Markt auftreten dürfen und die Konsequenzen für Unternehmen, welche diese „Spielregeln“ nicht einhalten. Sollten Sie und Ihr Unternehmen hier Betroffener sein, bieten wir im Wettbewerbsrecht u. a. an:
- Prüfung des Vorliegens eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften, wie z. B. die der Irreführung oder Nachahmung,
- Ausspruch und Abwehr von Abmahnungen und Unterwerfungserklärungen,
- Abfassen und Hinterlegung von Schutzschriften,
- Vertretung in Verfügungsverfahren.
Ansprechpartner:
John-T. Meyer
jtm@meyer-van-nispen.de
0421 79 28 28 79
Norman Schwiebert
nsc@meyer-van-nispen.de
0421 79 28 28 79