Erb- und Seniorenrecht
Die Kanzlei Meyer & van Nispen begleitet Sie in allen Fragen des Erbrechts. Hierbei liegt ein Fokus zum einen auf der Beratung und Begleitung von Personen, die vor dem Erbfall ihre Angelegenheiten geregelt wissen möchten (also insbesondere Testamentsgestaltung) sowie deren nachstehende Personen und zum anderen auf die Beratung und Begleitung von Personen, die sich nach dem Erbfall mit Rechtsfragen konfrontiert sehen. Zu unserem Leistungsspektrum gehört selbstredend auch die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandanten. Sollten Sie sich zu dem nachstehend aufgeführten Personenkreis zählen und Beratung oder Vertretung wünschen, stehen wir Ihnen gern mit Rat & Tat zur Seite:
- Erblasser, deren Pflegende und Pflichtteilsberechtigte
- Alleinerben
- Vor- und Nacherben
- Miterben (Erbgemeinschaften)
- der Ehegatte als Erbe
- der nichteheliche Lebenspartner als Erbe
- das nichteheliche Kind als Erbe
- der Vermächtnisnehmer
- der Pflichtteilsberechtigte
- der vor dem Erbfall Beschenkte
- der Gläubiger des Erblassers
Neben der „klassischen“ Erbrechtsberatung hat sich in den vergangen Jahren unserer Praxis infolge des erfreulicherweise stetigen Anstiegs der allgemeinen Lebenserwartung ein Referat herausgebildet, das allgemein mit dem Titel „Seniorenrecht“ bezeichnet wird. Der Titel wird dem angesprochen Mandantenkreis unseres Erachtens nicht ganz gerecht wird, da sich vor allem Personen „40-plus“ angesprochen fühlen sollten. Menschen - „diesseits der 40“ - ist es indes unbenommen, sich auch frühzeitig mit den Fragen rund um die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung etc. zu beschäftigen. Wegen des Umfangs der Darstellung dieses Rechtsgebiets möchten wir an dieser Stelle Ihr Augenmerk auf die hier abrufbare Informationsbroschüre lenken.
Flyer Seniorenrecht:
Unseren Flyer zum Seniorenrecht zum Download als PDF.
Ansprechpartner:
John-T. Meyer
jtm@meyer-van-nispen.de
0421 960 55 57 oder 0421 79 28 28 81
Norman Schwiebert
nsc@meyer-van-nispen.de
0421 79 28 28 79