Ausländerrecht
Die Kanzlei Meyer & van Nispen berät und vertritt Sie kompetent in Fragen des Ausländerrechts.
Wir sind insbesondere in den Bereichen des Einbürgerungsrechts und der Familienzusammenführung, einschließlich der dazugehörigen Gerichtsverfahren tätig. Ebenso beraten und vertreten wir Sie bei der Erlangung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis, z.B. zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (selbständige Tätigkeit, unselbständige Beschäftigung), zu Studienzwecken etc.
Wir helfen Ihnen in allen Verfahrensabschnitten, sei es im Remonstrationsverfahren gegenüber der zuständigen Auslandsvertretung oder im Klagverfahren vor dem Verwaltungsgericht.
In Fällen von Familienzusammenführung korrespondieren wir mit den örtlichen Ausländerbehörden, den ausländischen Vertretungen und den deutschen Botschaften.
Wir betreuen Ihr gesamtes Einbürgerungsverfahren und begleiten Sie auf Wunsch auch zu den Behörden, z. B. zum Sicherheitsgespräch im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens.
Einen Auszug aus den Bereichen des Ausländerrechts, bei denen wir Sie beraten und vertreten finden Sie hier:
- Aufenthaltstitel, z.B. zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder zum Zwecke der Ausbildung,
- Ehegattennachzug,
- Einbürgerung,
- Kindernachzug,
- Niederlassungserlaubnis,
- Remonstrationsverfahren,
- Visumsverfahren
Ansprechpartner:
John-T. Meyer
jtm@meyer-van-nispen.de
0421 79 28 28 79