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Aus­län­der­recht

Die Kanz­lei Meyer & van Nis­pen berät und ver­tritt Sie kom­pe­tent in Fra­gen des Ausländerrechts.

Wir sind ins­be­son­dere in den Berei­chen des Ein­bür­ge­rungs­rechts und der Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung, ein­schließ­lich der dazu­ge­hö­ri­gen Gerichts­ver­fah­ren tätig. Ebenso bera­ten und ver­tre­ten wir Sie bei der Erlan­gung einer Nie­der­las­sungs­er­laub­nis oder einer Auf­ent­halts­er­laub­nis, z.B. zur Auf­nahme einer Erwerbs­tä­tig­keit (selb­stän­dige Tätig­keit, unselb­stän­dige Beschäf­ti­gung), zu Stu­di­en­zwe­cken etc.

Wir hel­fen Ihnen in allen Ver­fah­rens­ab­schnit­ten, sei es im Remons­tra­ti­ons­ver­fah­ren gegen­über der zustän­di­gen Aus­lands­ver­tre­tung oder im Klag­ver­fah­ren vor dem Verwaltungsgericht.

In Fäl­len von Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung kor­re­spon­die­ren wir mit den ört­li­chen Aus­län­der­be­hör­den, den aus­län­di­schen Ver­tre­tun­gen und den deut­schen Botschaften.

Wir betreuen Ihr gesam­tes Ein­bür­ge­rungs­ver­fah­ren und beglei­ten Sie auf Wunsch auch zu den Behör­den, z. B. zum Sicher­heits­ge­spräch im Rah­men eines Einbürgerungsverfahrens.

Einen Aus­zug aus den Berei­chen des Aus­län­der­rechts, bei denen wir Sie bera­ten und ver­tre­ten fin­den Sie hier:

  • Auf­ent­halts­ti­tel, z.B. zur Aus­übung einer Erwerbs­tä­tig­keit oder zum Zwe­cke der Ausbildung,
  • Ehe­gat­ten­nach­zug,
  • Ein­bür­ge­rung,
  • Kin­der­nach­zug,
  • Nie­der­las­sungs­er­laub­nis,
  • Remons­tra­ti­ons­ver­fah­ren,
  • Visums­ver­fah­ren

 

Ansprech­part­ner:

John-T. Meyer
jtm@meyer-van-nispen.de
0421 79 28 28 79