Mietrecht (privates und gewerbliches)
Ein Mietverhältnis, gleichgültig ob privat oder gewerblich, ist in aller Regel durch den persönlichen Umgang und das ineinander gesetzte Vertrauen zwischen Mieter und Vermieter geprägt. Diese gemeinsame Basis kann im (aufkommenden) Konfliktfall besonderen Belastungen ausgesetzt sein. Hinzu kommen noch komplizierte, gesetzliche Vorschriften und/oder vertragliche Regelungen, die zu Beginn, während der Laufzeit und der Abwicklung zusätzliche Unsicherheiten erzeugen können.
Wir stehen Ihnen – gleichgültig ob nun Mieter oder Vermieter eines gewerblichen und privaten Mietobjekts - in allen Phasen mit der geboten Sensibilität, im Streitfalle ggf. aber auch mit dem erforderlichen Nachdruck zur Seite. Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
- Entwurf & Prüfung von formularmäßigen und individuellen Mietverträgen
- Anpassung von bestehenden Mietverhältnissen an die aktuelle Rechtslage
- Geltendmachung und Abwehr von Mängelbeseitigungs- und Schadensersatzansprüchen etc.
- Mieterhöhungen (Durchsetzung und Abwehr)
- Mietkaution (Erhebung und Rückzahlung)
- Nebenkosten- und sonstige Abrechnungsfragen
- Kündigungs- und Räumungsstreitigkeiten inklusive Zwangsvollstreckung
Ansprechpartner:
John-T. Meyer
jtm@meyer-van-nispen.de
0421 960 55 57 oder 0421 79 28 28 81
Norman Schwiebert
nsc@meyer-van-nispen.de
0421 79 28 28 79