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Arbeit­neh­mer

Die Kanz­lei Meyer & van Nis­pen berät Arbeitnehmer/Innen in allen arbeits­recht­li­chen Pro­blem­be­rei­chen im Zusam­men­hang mit der Begrün­dung des Arbeits­ver­hält­nis­ses, dem Bestand und des­sen Been­di­gung (Kündigung).

Bereits in der Phase der Ein­ge­hung des Arbeits­ver­hält­nis­ses kann es zu Unklar­hei­ten kom­men, wel­che Rege­lun­gen in einem Arbeits­ver­trag wirk­sam sind und wel­che nicht. Wir hel­fen Ihnen die rich­ti­gen Ent­schei­dun­gen zu tref­fen, indem wir bei­spiels­weise den Ihnen zur Unter­schrift vor­ge­leg­ten Arbeits­ver­trag auf unwirk­same Klau­seln prü­fen oder Sie auf unwirk­same Befris­tungs­gründe auf­merk­sam machen.

Wäh­rend des lau­fen­den Arbeits­ver­hält­nis­ses klä­ren wir zum Bei­spiel für Sie, ob eine Ver­set­zung recht­mä­ßig erfolgt ist, eine Abmah­nung Bestand hat, machen Lohn­an­sprü­che für Sie gel­tend oder unter­stüt­zen Sie bei Fra­gen zu einer Vertragsänderung.

Beson­de­res Augen­merk legen wir auf die anwalt­li­che Bera­tung und Ver­tre­tung im Zusam­men­hang mit der Kün­di­gung eines Arbeits­ver­hält­nis­ses. Wurde Ihnen gekün­digt, gilt es in ers­ter Linie Fris­ten zur Kla­ge­er­he­bung zu wah­ren und Gründe der Kün­di­gung auf ihre Wirk­sam­keit zu über­prü­fen. Soll ein Arbeits­ver­hält­nis in gegen­sei­ti­gem Ein­ver­neh­men gelöst wer­den, so bera­ten und beglei­ten wir Sie bei einem Aufhebungsvertrag.

Gene­rell gilt, dass im Zusam­men­hang mit Ansprü­chen aus dem Arbeits­ver­hält­nis häu­fig Aus­schluss­fris­ten und Klag­fris­ten zu wah­ren sind. Zögern Sie daher nicht uns anzu­spre­chen. Wir wis­sen, wie im ein­zel­nen schnell und effek­tiv gehan­delt wer­den muss.

Einen Aus­zug aus den Berei­chen des Arbeits­rechts, bei denen wir Sie bera­ten und ver­tre­ten fin­den Sie hier:

  • Abmah­nung,
  • Abfin­dung,
  • Arbeits­lo­sen­geld,
  • Auf­he­bungs­ver­träge,
  • (befris­tete) Arbeitsverträge,
  • Arbeits­zeit­re­du­zie­rung,
  • Dienstwagen/ Kfz- Nutzung,
  • Ent­gelt­fort­zah­lung,
  • Haf­tung,
  • Kün­di­gung und Kündigungsschutzklagen,
  • Lohn­an­sprü­che / Vergütung,
  • Mob­bing,
  • Rück­zah­lung von Ausbildungskosten,
  • Teil­zeit,
  • Urlaub,
  • Ver­set­zung,
  • Wett­be­werbs­ver­bot,
  • Zeug­nis.

 

Ansprech­part­ner:

Alex­an­dra van Nis­pen
avn@meyer-van-nispen.de
0421 794 794 42

John-T. Meyer
jtm@meyer-van-nispen.de
0421 960 55 57 oder 0421 79 28 28 81