Zivilrecht (allgemeines)
Die Kanzlei Meyer & van Nispen berät und vertritt sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen (Verbraucher) in allen Angelegenheiten des Allgemeinen Zivilrechts. Hierunter fallen sämtliche Streitigkeiten des Privatrechts, also zwischen Ihnen und anderen Bürgern oder Unternehmen. Wir begleiten Sie von der Erstberatung zwecks Absprache der Strategie und Ziele über die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bis zur Durchführung eines notwendigen Zwangsvollstreckungsverfahrens.
Unsere Tätigkeit umfasst beispielsweise
- Durchsetzung und Abwehr von vertraglichen Ansprüchen, z. B. aus Kauf-, Dienstleistungs-, Schenkungs-, Darlehens- oder Werkvertrag auf beispielsweise Zahlung, Nacherfüllung oder Minderung,
- Durchsetzung und Abwehr von Herausgabeansprüchen,
- Beratung und Vertretung in grundstücksrechtlichen Angelegenheiten,
- Abgabe von Willenserklärungen wie Anfechtung oder Widerruf,
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Zwangsvollstreckungsrecht.
Ansprechpartner:
John-T. Meyer
jtm@meyer-van-nispen.de
0421 79 28 28 79
Alexandra van Nispen
avn@meyer-van-nispen.de
0421 794 794 42
Norman Schwiebert
nsc@meyer-van-nispen.de
0421 79 28 28 79