Mediation Arbeitswelt & Betriebsverfassung
Die Kanzlei Meyer & van Nispen, in persona des Mediators John-T. Meyer bietet Ihnen in den Bereichen „Planen & Bauen“, „Arbeitswelt und Betriebsverfassung“ und „Wirtschaft“ Mediation als eine alternative und immer mehr akzeptierte Form der Streitbeilegung an. Die immanenten Vorteile einer durch den Anwaltsmediator begleiteten Mediation sind u. E. die praxisbezogenen Erfahrungen und fundierten Rechtskenntnisse in den ausgesuchten Bereichen dieses Angebots.
Soweit Sie noch keine Vorstellung vom Ablauf und den Vorteilen einer Mediation haben sollten, hier eine kurze Erläuterung:
Die Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konflikts. Das folgt vorgegebenen Strukturen, und zwar:
- Freiwilligkeit – Alle Beteiligten einschließlich des Mediators können die Mediation jederzeit abbrechen.
- Verschwiegenheit – Der Mediator ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- Eigenverantwortlichkeit – Der Mediator hat keine Entscheidungsgewalt. Die Konfliktparteien entwickeln die Lösung selbst.
- Ergebnisoffenheit – Eine Mediation mit einem bereits feststehenden Ergebnis ist undenkbar. Insoweit setzt dies eine gewisse Verhandlungsbereitschaft und damit auch die prinzipielle Verhandlungs- und Abschlussfähigkeit der Konfliktparteien voraus.
- Allparteilichkeit – Der Mediator leitet die Mediation allparteilich, was insoweit nichts anderes heißt, als er auf der Seite eines jeden Beteiligten steht. Hierbei unterstützt der Mediator alle Konfliktparteien bei der Suche nach für alle beteiligten Konfliktparteien tragfähigen und belastbaren Lösungen.
Welche Vorteile bietet Mediation?
Mediation ist ein verhältnismäßig schnelles Verfahren. Oft wird schon in nur wenigen Sitzungen ohne umfangreichen Schriftverkehr ein beiderseitiger Vorteil (Konsens) geschaffen. Gerade in den Gebieten „Planen & Bauen“, „Arbeitswelt und Betriebsverfassung“ und „Wirtschaft“ ist Mediation ein kostengünstiges Verfahren, da die Mediation streitwertunabhängig und rein nach dem Zeitaufwand des Mediators abgerechnet wird und insoweit erheblich günstiger als ein Gerichtsverfahren sein kann.
Laut des Braunschweiger Anwaltsvereins: „Nach den bisherigen Erfahrungen liegt die Erfolgsquote im Mediationsverfahren bei ca. 80 % und damit deutlich höher als die Erfolgsquote von Gerichtsverfahren (ca. 50 %).“ (Quelle: http://mediation.anwaltverein.de)
Im Wege der Mediation können auch Themen geklärt werden, die ggf. in einem Gerichtsverfahren nicht erledigt werden können. Die Mediation strebt immer Win-Win-Lösungen an. Das heißt, es gibt keinen Gewinner und keinen Verlierer. Zwischenmenschliche und geschäftliche Beziehungen können, trotz des Konflikts und ohne Schaden zu nehmen, erhalten bleiben.
Ansprechpartner:
John-T. Meyer
jtm@meyer-van-nispen.de
0421 79 28 28 79