Alexandra van Nispen
Rechtsanwältin
Ich bin seit September 2007 als Rechtsanwältin im Bereich des Arbeitsrechts und Betriebsverfassungsrechts tätig.
Den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht habe ich im gleichen Jahr nach den Vorgaben der Fachanwaltsordnung (FAO) absolviert und erfolgreich abgeschlossen.
Die ersten drei Berufsjahre als Rechtsanwältin habe ich mit meinem Vater Rechtsanwalt und Senator a.D. Friedrich van Nispen in seiner Kanzlei zusammengearbeitet. Im April 2010 kam es zu einem Zusammenschluss mit der Kanzlei Meyer. Seitdem arbeiten wir als Kanzlei Meyer & van Nispen- Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft mit Engagement und zum Wohl unserer Mandanten zusammen.
Vor meinem Jurastudium habe ich eine Ausbildung zur Handelsassistentin, einschließlich der Ausbildereignungsprüfung nach AEVO bei der Firma Dyckhoff GmbH & Co. KG. erfolgreich abgeschlossen.
Von daher habe ich vor der Juristerei auch eine andere Lebenswirklichkeit kennengelernt.
Ich berate und vertrete Arbeitnehmer/innen und Betriebsräte. Mein Ziel ist es für meine Mandanten die für sie beste Lösung zu finden.
Was das in Ihrem Fall ist, ist individuell verschieden und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
So kann es in einem Fall zum Beispiel zielführend sein zu klagen und seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, in einem anderen Fall ist eine außergerichtliche Einigung sinnvoller.
Dies werden wir ausführlich besprechen.
Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Bereich des Betriebsverfassungsrechts.
Hierzu gehört insbesondere:
- die Beratung und Vertretung in Einigungsstellenverfahren
- die Erstellung und Beratung von Betriebsvereinbarungen
- gerichtliche Vertretung in Beschlussverfahren
- außergerichtliche Beratung und Vertretung
- Referententätigkeit im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht seit 2007
Daneben liegt ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit in der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung im Zusammenhang mit Kündigungen und Kündigungsschutzklagen.
Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und im Bremischen Anwaltsverein sowie in der Arbeitsgemeinschaft des Bremischen Anwaltsvereins für Arbeitsrecht.
Durch den Besuch von regelmäßigen Fortbildungen halte ich mich auf dem aktuellen Rechtsstand.
Meine Zulassung als Rechtsanwältin besteht vor allen Arbeitsgerichten der Bundesrepublik Deutschland, vor allen Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.