Arbeitgeber
Im Rahmen der individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Betreuung von Arbeitgebern/-Innen zeichnet sich die Kanzlei Meyer & van Nispen vor allem durch eine kontinuierlich begleitende Beratung und Vertretung aus, welche - die perspektivische und strategische Entwicklung des Unternehmens fest im Blick habend - flexibel auf kurzfristige Veränderungen richtig und umfassend reagieren kann. Selbstverständlich stehen wir aber auch außerhalb eines Dauermandats Arbeitgebern/-Innen für eine gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts zur Verfügung. Wir verfügen über weitreichende Prozesserfahrungen, die wir aus einer Vielzahl von Verfahren vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten Nord-, West- und Ostdeutschland sowie vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt sammeln konnten.
Einen Auszug aus den Bereichen des Arbeitsrechts, bei denen wir Sie beraten und vertreten, finden Sie hier:
- Arbeitszeitmodelle
- Aufhebungsverträge/ Abwicklungsverträge
- Beschlussverfahren nach dem BetrVG (Einleitung und Abwehr)
- Bestandsschutzstreitigkeiten (außerordentliche sowie personen-, verhaltens- und betriebsbedingte Kündigung)
- Betriebsübergang
- Betriebsvereinbarungen
- Einigungsstellenverfahren (arbeitgeberseitiger Beisitzer)
- Umstrukturierungen
- Share-Deals mit arbeitsrechtlichen Auswirkungen
- Sozialplan (Erstellung und Verhandlungen)
- Vertragsgestaltung
- Wahlanfechtungen
Ansprechpartner:
John-T. Meyer
jtm@meyer-van-nispen.de
0421 960 55 57 oder 0421 79 28 28 81