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Arbeit­ge­ber

Im Rah­men der individual- und kol­lek­tiv­ar­beits­recht­li­chen Betreu­ung von Arbeitgebern/-Innen zeich­net sich die Kanz­lei Meyer & van Nis­pen vor allem durch eine kon­ti­nu­ier­lich beglei­tende Bera­tung und Ver­tre­tung aus, wel­che - die per­spek­ti­vi­sche und stra­te­gi­sche Ent­wick­lung des Unter­neh­mens fest im Blick habend - fle­xi­bel auf kurz­fris­tige Ver­än­de­run­gen rich­tig und umfas­send rea­gie­ren kann. Selbst­ver­ständ­lich ste­hen wir aber auch außer­halb eines Dau­er­man­dats Arbeitgebern/-Innen für eine gericht­li­che und außer­ge­richt­li­che Ver­tre­tung in allen Fra­gen des Individual- und Kol­lek­tiv­ar­beits­rechts zur Ver­fü­gung. Wir ver­fü­gen über weit­rei­chende Pro­zes­ser­fah­run­gen, die wir aus einer Viel­zahl von Ver­fah­ren vor den Arbeits- und Lan­des­ar­beits­ge­rich­ten Nord-, West- und Ost­deutsch­land sowie vor dem Bun­des­ar­beits­ge­richt in Erfurt sam­meln konnten.

Einen Aus­zug aus den Berei­chen des Arbeits­rechts, bei denen wir Sie bera­ten und ver­tre­ten, fin­den Sie hier:

  • Arbeits­zeit­mo­delle
  • Aufhebungsverträge/ Abwick­lungs­ver­träge
  • Beschluss­ver­fah­ren nach dem BetrVG (Ein­lei­tung und Abwehr)
  • Bestands­schutz­strei­tig­kei­ten (außer­or­dent­li­che sowie personen-, verhaltens- und betriebs­be­dingte Kündigung)
  • Betriebs­über­gang
  • Betriebs­ver­ein­ba­run­gen
  • Eini­gungs­stel­len­ver­fah­ren (arbeit­ge­ber­sei­ti­ger Beisitzer)
  • Umstruk­tu­rie­run­gen
  • Share-Deals mit arbeits­recht­li­chen Auswirkungen
  • Sozi­al­plan (Erstel­lung und Verhandlungen)
  • Ver­trags­ge­stal­tung
  • Wahl­an­fech­tun­gen

 

Ansprech­part­ner:

John-T. Meyer
jtm@meyer-van-nispen.de
0421 960 55 57 oder 0421 79 28 28 81