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Ver­kehrs­recht

Auf dem Gebiet des Ver­kehrs­rechts erge­ben sich zahl­rei­che Fall­ge­stal­tun­gen in denen die Kanz­lei Meyer & van Nis­pen gerne Ihre Inter­es­sen wahr­nimmt. Sowohl Auto­fah­rer als auch Fuß­gän­ger und Fahr­rad­fah­rer sind als Ver­kehrs­teil­neh­mer täg­lich den beson­de­ren Situa­tio­nen des Stra­ßen­ver­kehrs aus­ge­setzt. Nach einem Ver­kehrs­un­fall erge­ben sich oft­mals einer­seits Pro­bleme in der Regu­lie­rung des Unfalls mit dem ande­ren Unfall­teil­neh­mer und des­sen Haft­pflicht­ver­si­che­rer, wenn es um Reparatur- und Gut­ach­ter­kos­ten, Ersatz für einen not­wen­di­gen Miet­wa­gen oder Schmer­zens­geld geht. Ander­seits kann es auch zu der Ein­lei­tung eines Buß- oder sogar Straf­ver­fah­rens kom­men oder es erge­ben sich Pro­bleme mit der Fahrerlaubnisbehörde.

Wir als Anwälte bera­ten und ver­tre­ten Sie gerne in allen Ange­le­gen­hei­ten des Ver­kehrs­rechts, insbesondere:

  • Gel­tend­ma­chung und Abwehr von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen sowie Schmer­zens­geld nach einem Verkehrsunfall,
  • Ver­tre­tung in einem Bußgeld- oder Strafverfahren,
  • Ver­tre­tung im behörd­li­chen Ver­fah­ren, wenn bei­spiels­weise der Ent­zug der Fahr­er­laub­nis oder die Anord­nung einer Medizinisch- Psy­cho­lo­gi­schen Unter­su­chung (MPU-Test) im Raum steht.

 

Ansprech­part­ner:

Nor­man Schwie­bert
nsc@meyer-van-nispen.de
0421 79 28 28 79