Verkehrsrecht
Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts ergeben sich zahlreiche Fallgestaltungen in denen die Kanzlei Meyer & van Nispen gerne Ihre Interessen wahrnimmt. Sowohl Autofahrer als auch Fußgänger und Fahrradfahrer sind als Verkehrsteilnehmer täglich den besonderen Situationen des Straßenverkehrs ausgesetzt. Nach einem Verkehrsunfall ergeben sich oftmals einerseits Probleme in der Regulierung des Unfalls mit dem anderen Unfallteilnehmer und dessen Haftpflichtversicherer, wenn es um Reparatur- und Gutachterkosten, Ersatz für einen notwendigen Mietwagen oder Schmerzensgeld geht. Anderseits kann es auch zu der Einleitung eines Buß- oder sogar Strafverfahrens kommen oder es ergeben sich Probleme mit der Fahrerlaubnisbehörde.
Wir als Anwälte beraten und vertreten Sie gerne in allen Angelegenheiten des Verkehrsrechts, insbesondere:
- Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen sowie Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall,
- Vertretung in einem Bußgeld- oder Strafverfahren,
- Vertretung im behördlichen Verfahren, wenn beispielsweise der Entzug der Fahrerlaubnis oder die Anordnung einer Medizinisch- Psychologischen Untersuchung (MPU-Test) im Raum steht.
Ansprechpartner:
Norman Schwiebert
nsc@meyer-van-nispen.de
0421 79 28 28 79